Was regeln unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen?

Hier findet ihr klare und verständliche Informationen über die rechtlichen Rahmenbedingungen unserer Dienstleistungen.

AGB

1. Geltungsbereich der AGB

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Lieferungen und Leistungen der Gaukler & Ganoven GmbH im Zusammenhang mit dem Verkauf von Eintrittskarten und treten neben die sonstigen AGB (inklusive Hausordnung). Im Falle von sich widersprechenden AGB, haben diese AGB Vorrang. Vertragspartner des Käufers und somit Verwender dieser AGB ist die Gaukler & Ganoven GmbH. Dies gilt auch für Eintrittskarten, die durch autorisierte Vorverkaufsstellen veräußert werden.

2. Bestellung, ermäßigte Tickets, Gültigkeit


2.1 Bei einer Bestellung im Online-Buchungssystem geht das Angebot für einen Vertragsabschluss vom Käufer aus, sobald dieser eine Buchung eines Tickets auslöst. Eine Eintrittskarten-Buchung über das Internet ist verbindlich. Für den Erwerb von Eintrittskarten besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht, da es sich um Verträge zur Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Freizeitgestaltung handelt, bei denen ein spezifischer Termin oder Zeitraum vorgesehen ist.

Im Anschluss an die Buchung erlaubt das System den Ausdruck einer gültigen Kopie der Eintrittskarte. Bei Zahlung per Kreditkarte oder Lastschriftverfahren werden die Kosten für die Tickets sofort der Kreditkarte oder dem Bankkonto belastet.

2.2 Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich zur Abwicklung der Ticketbuchung und gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen. Weitere Informationen sind in der Datenschutzerklärung auf der Website einsehbar.

2.3 Um die Sicherheit der Kreditkarten- und Bankkonto-Daten zu gewährleisten, werden alle Informationen des Buchungsvorganges über das Secure Socket Layer (SSL)-Protokoll geschützt. Dieses Protokoll verschlüsselt alle Daten während der Übertragung im Internet und verhindert, dass außenstehende Dritte die Daten lesen.

2.4 Der Veranstalter behält sich vor, die Anzahl der pro Bestellung verfügbaren Tickets zu begrenzen.

3. Bereitstellung und Prüfung der Tickets

3.1 Die Eintrittskarten werden dem Käufer nach erfolgreicher Bestellung elektronisch zur Verfügung gestellt (z. B. als Print@Home-Ticket oder Mobile Ticket). Der Versand erfolgt an die im Bestellprozess angegebene E-Mail-Adresse.

3.2 Der Käufer ist verpflichtet, eine gültige E-Mail-Adresse anzugeben und sicherzustellen, dass der Empfang der Bestätigungs-E-Mail technisch möglich ist (z. B. durch Überprüfung des Spam-Ordners).

3.3 Der Käufer ist verpflichtet, die Bestellbestätigung und die Tickets nach Erhalt unverzüglich auf Richtigkeit zu überprüfen, insbesondere hinsichtlich Veranstaltung, Datum, Anzahl und Preis. Beanstandungen sind unverzüglich dem Veranstalter mitzuteilen.

3.4 Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für technische Probleme beim Empfänger (z. B. fehlerhafte E-Mail-Adresse, Spamfilter oder volle Mailbox).

3.5 Der Zutritt zur Veranstaltung erfolgt ausschließlich gegen Vorlage eines gültigen Tickets (ausgedruckt oder digital). Jede Eintrittskarte berechtigt nur einmal zum Zutritt.

3.6 Der Veranstalter ist berechtigt, Personen mit kopierten, manipulierten oder bereits entwerteten Tickets den Zutritt zur Veranstaltung zu verweigern.

3.7 Der gewerbliche oder kommerzielle Weiterverkauf von Eintrittskarten ist ohne vorherige Zustimmung der Gaukler & Ganoven GmbH nicht gestattet. Der Weiterverkauf von Tickets zu einem höheren Preis als dem auf dem Ticket angegebenen Preis ist untersagt.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

4.1 Der jeweils gültige Ticketpreis ergibt sich aus den im Online-Buchungssystem zum Zeitpunkt der Bestellung angegebenen Preisen. Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

4.2 Die Zahlung erfolgt über die im Buchungssystem angebotenen Zahlungsmethoden (z. B. Kreditkarte, Lastschrift oder andere elektronische Zahlungsmittel).

4.3 Der Anspruch auf Zutritt zur Veranstaltung entsteht erst nach vollständigem Zahlungseingang. Der Veranstalter ist berechtigt, Tickets bei ausbleibender Zahlung zu sperren oder zu stornieren.

4.4 Bei Rückbuchungen oder fehlgeschlagenen Zahlungen ist der Veranstalter berechtigt, das Ticket zu sperren.

5. Ausschluss des Widerrufsrechts

5.1 Für den Erwerb von Eintrittskarten besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht, da es sich um Dienstleistungen im Bereich der Freizeitgestaltung mit festgelegtem Termin handelt. Jede Ticketbestellung ist daher verbindlich und verpflichtet zur Bezahlung der bestellten Tickets.

5.2 Eine Rückgabe oder ein Umtausch von Tickets ist grundsätzlich ausgeschlossen, es sei denn, die Veranstaltung wird abgesagt oder wesentlich geändert.

5.3 Der Käufer ist verpflichtet, die erhaltenen Tickets unverzüglich nach Erhalt auf Richtigkeit zu überprüfen. Bei offensichtlichen Fehlern (z. B. falsche Veranstaltung oder falsches Datum) ist der Veranstalter unverzüglich zu informieren. In diesem Fall werden dem Käufer korrigierte Tickets zur Verfügung gestellt.

6. Änderungen, Absagen und organisatorische Regelungen

6.1 Wird eine Veranstaltung aus von der Gaukler & Ganoven GmbH zu vertretenden Gründen abgesagt, erhält der Käufer die Möglichkeit, die Eintrittskarten auf einen Ausweichtermin umzubuchen. Sollte eine Umbuchung nicht möglich sein, kann der Käufer zwischen einem Gutschein oder der Rückerstattung des Ticketpreises wählen.

6.2 Die Zuweisung der Sitzplätze erfolgt durch die Gaukler & Ganoven GmbH oder durch den jeweiligen Gastronomiebetrieb. Ein Anspruch auf einen bestimmten Sitzplatz besteht nicht. Wünsche bezüglich der Sitzordnung werden nach Möglichkeit berücksichtigt, können jedoch nicht garantiert werden.

6.3 Die Gaukler & Ganoven GmbH behält sich vor, Künstler, Krimigruppen oder einzelne Programmpunkte im Krankheitsfall oder aus anderen organisatorischen Gründen auszutauschen, sofern der Gesamtcharakter der Veranstaltung gewahrt bleibt.

6.4 Die Gaukler & Ganoven GmbH behält sich vor, organisatorische Änderungen vorzunehmen. Dazu zählen insbesondere Änderungen der Einlasszeiten, Menüabfolgen, Raumzuweisungen oder des Veranstaltungsablaufs, soweit diese für den Besucher zumutbar sind. Solche Änderungen berechtigen nicht zum Rücktritt vom Vertrag.

6.5 Kann eine Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt (z. B. behördliche Anordnungen, Naturereignisse, Pandemien oder andere unvorhersehbare Ereignisse), die außerhalb des Einflussbereichs der Gaukler & Ganoven GmbH liegen, nicht stattfinden, gelten die gesetzlichen Regelungen.

7. Haftungsbeschränkung

7.1 Die Gaukler & Ganoven GmbH, ihre gesetzlichen Vertreter oder ihre Erfüllungsgehilfen haften nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet die Gaukler & Ganoven GmbH auch bei einfacher Fahrlässigkeit, jedoch begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
Ansprüche wegen Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt.


7.2 Soweit im Rahmen der Veranstaltung Leistungen von Dritten erbracht werden (z. B. gastronomische Leistungen durch den jeweiligen Gastronomiebetrieb), haftet hierfür ausschließlich der jeweilige Leistungserbringer. Eine Haftung der Gaukler & Ganoven GmbH für diese Fremdleistungen ist ausgeschlossen.

8. Verhalten am Veranstaltungsort

8.1 Für das Verhalten am Veranstaltungsort gilt die jeweilige Hausordnung. Diese ist auf Anfrage einsehbar.

8.2 Die Hausordnung sowie die Weisungen des Hauspersonals und der Mitarbeiter der Gaukler & Ganoven GmbH sind zu beachten. Bei Missachtung kann – ungeachtet sonstiger Ansprüche – ein sofortiges Verlassen des Veranstaltungsortes angeordnet werden.

8.3 Das Mitbringen von gefährlichen Gegenständen, insbesondere Waffen, pyrotechnischen Gegenständen, Glasbehältern, sperrigen Gegenständen, Kühlboxen sowie sonstigen Gegenständen, die die Sicherheit oder den Ablauf der Veranstaltung gefährden könnten, ist untersagt. Gleiches gilt für das Mitbringen von Tieren, sofern diese nicht ausdrücklich erlaubt sind. Bei Nichtbeachtung kann der Verweis vom Veranstaltungsgelände erfolgen. Der Veranstalter ist berechtigt, entsprechende Gegenstände vorübergehend in Verwahrung zu nehmen.

8.4 In den Veranstaltungsräumen gilt das gesetzliche Rauchverbot.

8.5 Das Mitbringen und der Verzehr von eigenen Speisen und Getränken ist nicht gestattet.

8.6 Mobiltelefone und andere elektronische Geräte sind während der Veranstaltung lautlos zu stellen.

8.7 Besucher können aus der laufenden Veranstaltung verwiesen werden, wenn sie diese stören oder andere Gäste belästigen. In solchen Fällen kann die Gaukler & Ganoven GmbH ein Hausverbot aussprechen. Ein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises besteht in diesen Fällen nicht. 

8.8 Der Veranstalter ist berechtigt, offensichtlich alkoholisierte oder störende Besucher vom weiteren Verlauf der Veranstaltung auszuschließen.

9. Beginn / Einlass

9.1 Der Einlass zum Veranstaltungsort erfolgt in der Regel etwa eine Stunde vor Beginn der Veranstaltung, sofern nicht anders angegeben.

9.2 Nach Beginn der Veranstaltung kann Besuchern der Zutritt zum Veranstaltungsraum aus organisatorischen Gründen oder zur Wahrung des Veranstaltungsablaufs zeitweise verweigert werden. Ein Anspruch auf Einlass zu einem bestimmten Zeitpunkt besteht nicht.

9.3 Bei verspätetem Erscheinen besteht kein Anspruch auf bereits verpasste Teile der Veranstaltung.

9.4 Plätze für Rollstuhlfahrer oder Besucher mit besonderen Mobilitätsbedürfnissen stehen nur in begrenztem Umfang zur Verfügung. Ein Anspruch auf einen entsprechenden Platz besteht nur, wenn dies bereits beim Ticketkauf angegeben wurde.

9.5 Notausgänge, Fluchtwege und Sicherheitsbereiche sind jederzeit freizuhalten. Den Anweisungen des Personals ist im Interesse der Sicherheit Folge zu leisten.

10. Ton-, Foto- und Filmaufnahmen

10.1 Während der Veranstaltung können durch die Gaukler & Ganoven GmbH oder durch von ihr beauftragte Dritte Foto-, Ton- und Videoaufnahmen erstellt werden. Diese Aufnahmen können für Zwecke der Berichterstattung, Dokumentation sowie zur Bewerbung zukünftiger Veranstaltungen in Print- und Online-Medien (z. B. Website, Social Media) verwendet werden.

10.2 Mit dem Betreten des Veranstaltungsortes erklärt sich der Besucher damit einverstanden, dass im Rahmen der Veranstaltung Bild- und Tonaufnahmen erstellt werden können, auf denen er gegebenenfalls erkennbar ist.

10.3 Besucher dürfen während der Veranstaltung Foto- und Videoaufnahmen ausschließlich für private Zwecke erstellen, sofern hierdurch der Ablauf der Veranstaltung oder andere Besucher nicht gestört werden. Gewerbliche Aufnahmen oder Veröffentlichungen bedürfen der vorherigen Zustimmung der Gaukler & Ganoven GmbH.

11. Garderobe

Mäntel, Schirme, Stöcke, große Taschen und ähnliche Gegenstände können an der Garderobe zur Aufbewahrung abgegeben werden. Das Garderobenpersonal ist berechtigt, die Annahme besonders wertvoller oder ungeeigneter Gegenstände abzulehnen.
Die Haftung der Gaukler & Ganoven GmbH für abgegebene Garderobe ist auf Fälle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beschränkt.

12. Fundsachen

Gegenstände, die im Bereich des Veranstaltungsortes gefunden werden, sind beim Veranstaltungspersonal oder an der Garderobe abzugeben.
Diese werden durch die Gaukler & Ganoven GmbH oder durch den jeweiligen Veranstaltungsort verwahrt und an den rechtmäßigen Eigentümer herausgegeben.

13. Anwendbares Recht, Datenschutz, Gerichtsstand

13.1 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.

13.2 Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen. Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten sind in der Datenschutzerklärung der Gaukler & Ganoven GmbH einsehbar.

13.3 Ist der Käufer Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB), juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis der Sitz der Gaukler & Ganoven GmbH. Gleiches gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

14. Exklusive Veranstaltungen

14.1 Exklusive Veranstaltungen (z. B. geschlossene Firmenveranstaltungen oder individuell gebuchte Vorstellungen) bedürfen einer gesonderten Vereinbarung zwischen dem Kunden und der Gaukler & Ganoven GmbH.

14.2 Kann eine vereinbarte exklusive Veranstaltung aus von der Gaukler & Ganoven GmbH zu vertretenden Gründen nicht stattfinden, wird dem Kunden ein Ersatztermin angeboten. Ist eine Durchführung zu einem Ersatztermin nicht möglich, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten.

14.3 Exklusive Veranstaltungen können nach Vertragsschluss grundsätzlich nicht storniert werden, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

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